Die Sozietät
Die Kanzlei geht zurück auf eine Einzelpraxis, die Prof. Dr. Klaus Hümmerich am 1. November 1984 in Bonn gegründet hat. 1986 nahm er Rechtsanwalt Eberhard Rott als Partner auf. Die Anwaltskanzlei firmierte zunächst als „Prof. Dr. Hümmerich & Partner“ und entwickelte sich in der Folgezeit kontinuierlich weiter, und zwar vorwiegend aus sich selbst heraus. Seit 2006 tritt die Kanzlei unter dem Namen HÜMMERICH legal auf. Zur Zeit sind bei HÜMMERICH legal 12 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tätig, davon 9 Partner. Die Kanzlei verfügt über Fachanwälte für Arbeitsrecht, Erbrecht, Steuerrecht, Familienrecht und Verwaltungsrecht. Die Sozietät kann auf ein Netzwerk mit anderen freien Berufen, wie z.B. Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern, zurückgreifen.
Die Partner von HÜMMERICH legal haben sich auf Qualitäts-Standards wie eine Fortbildungs- und Publikationsverpflichtung verständigt. Seit geraumer Zeit verfolgt die Kanzlei eine fachliche Spezialisierung in den Bereichen Arbeitsrecht –Öffentliches Recht – Wirtschafts-/Zivilrecht:
Im Arbeitsrecht hat HÜMMERICH legal besondere Erfahrung bei der Beratung und Vertretung mittelständischer Unternehmen und Konzerne, im Transaktionsgeschäft sowie in der Beratung und Vertretung von Führungskräften, Gewerkschaften, Betriebsräten und Arbeitnehmern. Das Arbeitsrechtsteam ist mit allen denkbaren arbeitsrechtlichen Fragestellungen vertraut, vom Kündigungsschutzprozess über internationale Arbeitnehmerentsendung, von Unternehmensausgründungen über Betriebsvereinbarungen, von der Begleitung von Tarifverhandlungen bis zur Prozessführung in allen Instanzen.
Im Öffentlichen Recht ist die Kanzlei im Öffentlichen Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht für Unternehmen und Einzelpersonen, aber auch für Behörden in diversen Bereichen tätig, vor allem in (de)regulierten Wirtschaftszweigen mit einem Schwerpunkt im Eisenbahnrecht (Entgeltregulierung, Netzzugang, Eisenbahninfrastruktur). Im Health-Care-Bereich vertritt die Kanzlei Krankenhäuser oder Heime bei der Pflegesatzkalkulation und den Budget- und Pflegesatzverhandlungen mit den Kranken- und Pflegekassen und sonstigen Kostenträgern. Darüber hinaus verfügen wir über Kompetenzen in „klassischen Bereichen“ des Verwaltungsrechts, etwa im Öffentlichen Baurecht, Beamtenrecht, Kommunalabgabenrecht, Gewerberecht und Staatshaftungsrecht.
Im Department Wirtschafts- und Zivilrecht liegen die Schwerpunkte von HÜMMERICH legal in der Beratung und Vertretung vorwiegend mittelständischer Unternehmen aller Größenordnungen unter besonderer Berücksichtigung der Belange der Inhaber. Die Schwerpunkte bilden hier das Handels- und Gesellschaftsrecht, der gewerbliche Rechtsschutz einschließlich des Kartell- und Markenrechts und das Wettbewerbsrecht. Der Unternehmer als Person steht im Mittelpunkt, wenn es darum geht, passgenaue Lösungen im Bereich des Familienrechts, der Steuergestaltung, der Unternehmensrestrukturierung sowie der immer wichtiger werdenden Erb- und Unternehmensnachfolgeplanung einschließlich der Testamentsvollstreckung zu entwickeln.
Zum Wirtschaftsrecht im weiteren Sinne zählt HÜMMERICH legal auch die Interessenvertretung von Firmen und Privatpersonen gegenüber der Finanzverwaltung oder der Steuerfahndung, im gewerblichen Mietrecht und Immobilienrecht sowie Estate-Planning.
HÜMMERICH legal berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größen, vom Maschinenbau über Einzelhandel, Kreditinstitute, Versicherungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften, vom Start-Up bis hin zu DAX-30-Konzernen. Neben Führungskräften der Wirtschaft gehören in allen Schwerpunktbereichen auch Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen zu den Mandanten.
Am 26. Juni 2007 verstarb unser Kanzleigründer, Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Hümmerich. Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.