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„Sie war Juristin und ihr Mann klaute auch.!

Beim Bistum Köln angestellte Juristin gewinnt vor dem Arbeitsgericht Köln den Kündigungsschutz-Prozess um eine außerordentliche Kündigung. Sie war wegen der Mitnahme ihres Bürostuhls ins Home-Office fristlos gekündigt worden. 

Das Arbeitsgericht gab der Frau jedoch Recht, weil keine Diebstahls-Absicht nachweisbar war. Vielmehr fehlte es im Home-Office an einer angemessenen Ausstattung – für die der Arbeitgeber jedoch zu sorgen hat. 

Bischof Woelki kann dagegen noch in Berufung gehen. Große Aussichten hat die Berufung jedoch nicht. 

Was macht man in der Praxis mit solchen Fällen? Normalerweise einigen sich die Parteien „zwischen den Instanzen“ auf ein Ausscheiden gegen Zahlung einer fetten Abfindung. Da die Juristin schon seit vielen Jahren beim Bistum angestellt war, dürfte dies teuer werden. Die 08/15-Formel für Abfindungen (halber Gehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit) dürfte hier nicht passen. In solchen Fällen erzielen gute Arbeitsrechtler für die Gekündigten oft Quoten von 1,0 oder mehr. Je höher die Position, desto höher der Abfindungsfaktor; bei Managern in Konzernen wird auch gerne mal der Faktor 2,0 akzeptiert. 

Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer (nur nicht zum selben Fall). Also: Einfach anrufen und nach einem Fachanwalt für Arbeitsrecht fragen – 0228/60414-30