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Wirtschafts- und Wirtschaftsstrafrecht

Das Portfolio umfasst folgende Rechtsgebiete: Gesellschaftsrecht, Konzernrecht, Unternehmensumstrukturierungen, Unternehmens-/Beteiligungskauf, Privatisierung, Vertriebsrecht, Handelsvertretervertragsrecht, Franchiserecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Telekommunikationsrecht, EDV-/Internetrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Kartellrecht.

Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Erfahrung der Anwälte der HÜMMERICH legal Partnerschaft mit einer Spezialisierung im Bank- und Kapitalmarktrecht begründet sich auf die Vertretung von Mandanten in Anlegerschutzverfahren, von Darlehensgebern und Darlehensnehmern, der Vertretung von „New Economy“-Unternehmen bei der Implementierung von wertpapier- und bankaufsichtspflichtigen Produkten sowie im Rahmen der Individualaufsicht.

Franchiserecht

Die Beratung von Franchisenehmern stellt Schwerpunkt unserer Beratung im Franchiserecht dar.

Wir prüfen Angebote von Franchisegebern in rechtlicher Hinsicht. Wir vermitteln hierzu auch Kontakt zu spezialisierten Fachleuten für die Wirtschaftlichkeitsanalyse. Im Übrigen leisten wir die Prüfung von bestehenden Franchiseverträgen und die laufende Beratung einschließlich der Prozessvertretung.

 

Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Gesellschaftsrechts verfügen Berufsträger der HÜMMERICH legal Partnerschaft über vielfältige Erfahrungen.

Dies reicht von der Unternehmensgründung bis zu deren Abwicklung. Wir setzten dabei nicht nur Gestaltungsmaßnahmen um, sondern beraten bereits bei der Frage des Ziels einer gesellschaftsrechtlichen Maßnahme, ihrer Auswahl und der Alternativen.

Meist sind bei gesellschaftsrechtlichen Beratungen auch steuerrechtliche Fragen von gewisser, wenn nicht überragender Bedeutung. Soweit diese Beratung nicht durch das Know-How bei der HÜMMERICH legal Partnerschaft „in-house“ abgedeckt werden kann, arbeiten wir regelmäßig mit kompetenten Steuerfachleuten zusammen. Gerne bieten wir allerdings unseren Mandanten auch die Zusammenarbeit mit deren eigenen steuerlichen Beratern an.

Bei Gesellschafterstreitigkeiten ist häufig die Trennung der streitenden Parteien unausweichlich. Die Erkenntnis dessen auch bei der Gegenseite und eine Vereinbarung von angemessenen Konditionen über das Auseinandergehen sind in einer Vielzahl von Fällen nur nach streitiger Auseinandersetzung zu erreichen. Hier kommt es regelmäßig darauf an, dass der Berater zum einen das gesamte Instrumentarium, dass das Gesellschaftsrecht für solche Auseinandersetzungen zur Verfügung stellt beherrscht, wie auch wirtschaftlich taktische Instrumente kennt und erkennt und einsetzen kann. Bei der HÜMMERICH legal Partnerschaft finden Sie die Spezialisten, die über langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen.

 

Handelsvertretervertragsrecht

Das Recht der Handelsvertretung nimmt im Bereich der Beratung der HÜMMERICH legal Partnerschaft im Vertriebsrecht eine zentrale Rolle ein.

Gerade zu mittelgroßen Unternehmen passen häufig Vertriebsstrukturen, die durch einen Handelsvertretersystem geprägt sind.

Wir verfügen über Erfahrung bei der Beratung von Beteiligten in solchen Systemen aus verschiedenen Branchen. Wir begleiten unseren Mandanten bei der Auswahl des Vertriebssystems und seiner Ausgestaltung bis hin zur Prozessführung. Im Übrigen beraten wir auch bei bestehenden Handelsvertreterverträgen beispielsweise hinsichtlich solcher Fragen wie Provisionsregelungen, Kündigungsfristen und –Gründen, Gebietsschutz, nachvertraglichem Konkurrenzschutz und Ausgleichsansprüchen.

EDV-/Internetrecht

Wir beraten Mandanten in allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Computer und Internet.

Schwerpunkte liegen dabei bei der Beratung über Softwareerwerb und –verkauf sowohl von Standard-, als auch Individualsoftware. Im Übrigen beraten wir gerne in allen Fragen des „e-business“. Dabei beraten wir regelmäßig zu Fragen aus dem Internetrecht, dem Vertriebsrecht und dem Wettbewerbsrecht. Schließlich spielen Fragen des Fernabsatzrechts und des Datenschutzrechts eine Rolle.

 

Kartellrecht

Verstöße gegen kartellrechtliche Vorgaben können teuer werden.

So sind Bußgelder, die die Kartellbehörden verhängen nicht selten siebenstellig. Aber auch dann, wenn ein – an sich gut durchdachtes, aber von einer Preisabsprache getragenes – Geschäftsmodell oder die Übernahme des Geschäftsbereichs eines Konkurrenten sich als kartellrechtswidrig herausstellen, ist der Schaden für die Betroffenen schnell groß. Wichtig ist es daher auch für den Mittelständler zu wissen, wann das Kartellrecht maßgeblich wird, in welchen Grenzen er also die Freiheiten des Marktes nutzen kann.

Wir beraten im Kartellrecht vorrangig bei der Erstellung von Kooperationsverträgen und bei der Implementierung von Bonussystemen. Zudem vertreten wir Mandanten im Rahmen von Fusionskontrollverfahren.

 

Konzernrecht

Konzernstrukturen begründen vor allem gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Beziehungen der Konzernbeteiligten.

Bereits beim „Kleinkonzern“ stellen sich viele Rechtsfragen, die in gleicher Weise den Global Player betreffen. Gerade die Begründung oder Vertiefung von Konzernstrukturen ist auf seine Sinn- und Zweckmäßigkeit auch anhand der rechtlichen Fragestellungen zu prüfen. Konzernstrukturen machen es beispielsweise notwendig, die Fragen nach der rechtlichen Zuständigkeit und Verantwortung für Finanzrisiken im Konzern, die Frage von verdeckten Sacheinlagen und Nachgründungen oder der Haftung aufgrund von Konzernbesicherungsverhältnissen zu prüfen. Schließlich bekommt im Konzern die Bilanzpolitik ein besonderes Gewicht. Auf diesen Beratungsfeldern stehen Ihnen die Spezialisten der HÜMMERICH legal Partnerschaft zur Verfügung.

 

Markenrecht

Das Markenrecht bietet das ideale Instrumentarium für jede Art von Unternehmen einen erheblichen Mehrwert durch Marktdurchdringung und Werbemaßnahmen zu erzielen, in dem man aus einem Produkt eine Marke schafft.

Um diesen Mehrwert sicher zu erreichen oder vorhandenen Mehrwert zu schützen, bedarf es neben einer Markenstrategie auch einer Markenanmeldestrategie.

Wir beraten Ihr Unternehmen wie auch interessierte Privatleute bei strategischen Fragen und Betreuen unsere Mandanten von der Anmeldung der Marke bis zu ihrer Lizensierung. Wir bieten dabei auch die Überwachung und die Verteidigung der Marke an. Wir nehmen Anmeldungen sowohl beim Deutschen Patent- und Markenamt, als auch beim Europäischen Markenamt und den Organisationen des Madrider Abkommens und des Madrider Protokolls vor.

 

Privatisierung

Viele Aufgaben, die bisher von der öffentlichen Hand selbst wahrgenommen wurden, sind zunehmend Privatisierungsbestrebungen unterworfen.

Ein Privatisierungsprojekt begründet regelmäßig Beratungsbedarf auf einer Vielzahl von Rechtsgebieten, deren Problemstellungen in einer ganzheitlichen Lösung Berücksichtigung finden müssen.

Diesen Anforderungen können wir durch die Spezialisierung der einzelnen Berufsträger bei der HÜMMERICH legal Partnerschaft Rechnung tragen. Zudem steht ein Netzwerk von geeigneten Beratern zur Ergänzung der jeweils erforderlichen Teams zur Verfügung. Die HÜMMERICH legal Partnerschaft entwickelte bereits in der Vergangenheit in einzelnen Projekten innovative Privatisierungsmodelle. Insbesondere anlässlich von Beratungsaufträgen mit im Vordergrund stehenden dienst- und arbeitsrechtlichen Problematiken wurden solche Modelle entwickelt.

 

Telekommunikationsrecht

Das Telekommunikationsrecht bietet für die HÜMMERICH legal Partnerschaft als Bonner Kanzlei einen Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht.

Im Telekommunikationsrecht vertreten wir für den Telekommunikationsmarkt kleine bis mittelgroße Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen. Zum Teil sind diese in größere Telekommunikationskonzerne eingebunden.

Im Bereich des Telekommunikationsrechts bieten wir unseren Mandanten vor allem die Gestaltung und Prüfung von Standardverträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Telekommunikationskunden an. Insbesondere die Verbraucherschutzvorschriften, vor allem aus den Sondergesetzen für den Telekommunikationsbereich stellen dabei den wesentlichen Prüfungsgegenstand dar. Bei der Vertragsgestaltung suchen wir problembezogen den Kontakt zu Ansprechpartnern bei der Regulierungsbehörde. Dies hat sich in der Vergangenheit bewährt.

 

Unternehmens- und Beteiligungskauf

Im Bereich der mittelgroßen und kleinen Unternehmen hat in den vergangenen Jahren eine erhebliche Aktivität durch Kauf und Verkauf von Unternehmen, insbesondere Unternehmensanteilen stattgefunden.

Zum einen wird diese Entwicklung durch die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens begünstigt. Zum anderen findet in Familienunternehmen verstärkt die Unternehmensnachfolge statt. Schließlich bringt die gestiegene Anzahl von Unternehmensinsolvenzen die Übertragung von Unternehmen als sanierende Übertragung, vorrangig aus der Insolvenz heraus statt. Diese Entwicklungen sind derzeit als nicht nur vorrübergehend einzuschätzen.

Wir begleiten Käufer und Verkäufer bei Gestaltung und Verhandlung über diese Transaktionen. Je nach Anforderungen der Beratungsaufgabe ziehen wir Berater aus unserem Netzwerk hinzu, mit denen wir einschlägig gute Erfahrungen gemacht haben. So ist in jedem Stadium der Transaktion die Gewähr gegeben, dass dieser Prozess mit der angemessenen fachlichen Kompetenz, Erfahrung und Sensibilität betreut wird.

Unternehmensumstrukturierungen

In diesem Bereich beraten wir kleine und mittelständische Unternehmen.

Dort gehört die Anpassung von Unternehmensstrukturen und Rechtsformen an geänderte wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen zur ganzheitlichen Beratung. Jede einmal gewählte Unternehmensstruktur bedarf der fortlaufenden Überprüfung. Dies gilt vor allem dann, wenn eine Unternehmensnachfolge bevorsteht oder die Aufnahme neuer Gesellschafter gewünscht wird. Nur die rechtzeitige Anpassung der Unternehmensstrukturen an die Wirklichkeit und deren Anforderungen gewährleistet regelmäßig, dass zum einen ein Unternehmen über eine steuerlich optimierte Organisationsstruktur verfügt. Zum anderen erreicht dies nicht selten, dass Streitigkeiten unter den Unternehmensbeteiligten vermieden werden.

 

Urheberrecht

Das Urheberrecht ist das Kernstück des sog. "Intellectual Property".

Das Urheberrecht ist – und war – einer besonderen Dynamik unterworfen. Derzeit bewirken die fortschreitende Digitalisierung und die Bestrebungen zur internationalen Rechtsvereinheitlichung diese schnellen Entwicklungen. Erst in 2004 erfolgten wesentliche Änderungen des Urheberrechts. In Kürze wird der sogenannte „Zweite Korb“ folgen.

Wir prüfen die geistigen Schöpfungen unserer Mandanten auf ihre rechtliche Anerkennungs- und Verwertungsfähigkeit. Wir beraten bei der Vertragsgestaltung für die Nutzung und sichern die Urheberrechte unserer Mandanten – wenn nötig – in gerichtlichen Verfahren. Schließlich beraten wir beim erstellen und umsetzen von Verwertungskonzepten.

 

Vertriebsrecht

Die HÜMMERICH legal Partnerschaft verfügt über Berufsträger mit einschlägigen Erfahrungen im deutschen und internationalen Vertriebsrecht in verschiedenen Branchen.

Wir beraten unsere Mandanten bei der Auswahl des passenden Vertriebskonzepts und bei der Anpassung vorhandener Strukturen. Wir beraten sowohl Hersteller beim Eigen- oder Fremdvertrieb, wie auch Vertriebsorganisationen und ihre Beteiligten.

Unsere Beratung erstreckt von dem Vertragsentwurf über die Vertragsverhandlungen bis zum Prozessmandat. Die internationalen Erfahrungen unserer Berufsträger erlauben auch die Beratung bei grenzüberstreitenden Strukturen.

Wettbewerbsrecht

Auch bei unseren Mandanten wächst der Bedarf nach wettbewerbsrechtlicher Beratung zusehens.

Dies liegt unter anderem daran, dass mit Wegfall der Zugabeverordnung und des Rabattgesetzes und schließlich mit der UWG-Reform neue Spielräume für Unternehmen bei dem Einsatz von Werbemitteln geschaffen wurde. Zudem bieten Vertrieb und Werbung über das Internet neue Chancen, aber auch Risiken. Bloße Nachlässigkeiten lassen genauso wie bewusste Wettbewerbsverstöße Konkurrenten erfolgreich abmahnen. Regelmäßig führt dies bei zu Recht in Anspruch genommenen Konkurrenten zu hohen Verfahrenskosten. Auch die schadensrechtlichen Folgen können verheerend sein. Um die erheblichen Risiken zu begrenzen ist in der Regel die wettbewerbsrechtliche Beratung auch bei einfacheren Werbemaßnahmen zu empfehlen. Dies übernehmen wir für Sie gerne. Selbstverständlich übernehmen wir im Konfliktfall auch die Prozessvertretung.

Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht ist durch die strafrechtliche Sanktion normwidrigen Verhaltens bei der Teilnahme von Personen am Wirtschaftsleben geprägt.

Regelmäßig stehen neben den Regeln des Strafgesetzbuchs auch Strafnormen aus Sondergesetzen, z.B. des UWG oder des GmbH-Gesetzes im Vordergrund.

Wegen dieser Sachnähe zu wirtschaftsrechtlichen Regeln reicht für die optimale Vertretung der Interessen der Beschuldigten häufig die Kompetenz als Strafverteidiger allein nicht aus. Vielmehr muss der Strafverteidiger in gleicher Weise Fachmann im jeweils betroffenen Sonderrecht sein. Ist der Vorwurf der Untreue eines Vorstands einer Aktiengesellschaft, der des Ausschreibungsbetrugs oder einer Insolvenzverschleppung gegen den GmbH-Geschäftsführer erhoben, muss der Strafverteidiger die maßgeblichen Normen aus dem Aktienrecht, des Vergaberechts, des GmbH-Rechts und der Insolvenzordnung kennen, um eine sachgerechte Verteidigung gewährleisten zu können. Gleichzeitig muss der Strafverteidiger Sensibilität für die Notwendigkeiten des Beschuldigten haben, der in der Regel seine Funktion im Wirtschaftsleben auch unter dem Damoklesschwert des Ermittlungsverfahrens weiter ausfüllen muss.

Wir beraten soweit möglich im Vorfeld von strafrechtlicher Haftung. Schwerpunkt bildet hier die Beratung von Organen von Kapitalgesellschaften bei deren drohender Insolvenz. Ebenso stehen wir als Strafverteidiger sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im gerichtlichen Verfahren zur Verfügung. Im Ermittlungsverfahren gewährleisten wir regelmäßig sehr kurze Reaktionszeiten, um Fehler der Beschuldigten in einem frühen Stadium des Verfahrens zu vermeiden.