Gerade im Arbeitsrecht und vor allem im Kündigungsrecht gilt der Grundsatz, dass Beratung nicht nur juristisch fundiert sein muss. Insbesondere bei der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen sind praktisches Know-how, Kenntnis der Branche, Gefühl für Verhandlungssituationen und -taktik ebenso wichtig wie fundierte Rechtskenntnisse. Entsprechend berät die Kanzlei ihre Mandanten nicht nur über die Rechtslage, sondern entwickelt zusammen mit ihnen individuell zugeschnittene Lösungen für ihre praktischen Probleme. Neben die Gestaltung und Vorbereitung von Kündigungen sowie anderen arbeitsrechtlichen Maßnahmen, tritt die Risikoabschätzung und die strategische Beratung.
Untrennbarer Bestandteil unserer Tätigkeit ist das Auftreten im Gerichtssaal. Wir vertreten unsere Mandanten in allen Instanzen bis zum Bundesarbeits- und zum Bundesverfassungsgericht. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen durch Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag. Dabei umfasst die Beratung der Partnerschaft auch das Arbeitsrecht ergänzende Rechtskreise, wie etwa das Steuer- und das Sozialversicherungsrecht.