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Dr. Man-Ki Kim mit Hümmerich legal gegen Stadt Bonn erfolgreich!
Der WCCB-Investor Dr. Man-Ki Kim wehrt mit Hümmerich legal Schadensersatzansprüche der Bundesstadt Bonn in erster Instanz ab.
Die erste Kammer des Landgerichts Bonn verkündete am 11.04.2018 ihr klageabweisendes Urteil in der Sache Bundesstadt Bonn gegen Dr. Man-Ki Kim und dessen früheren anwaltlichen Berater Dr. Ha-Sung Chung.
Die Bundesstadt Bonn hatte auf Feststellung geklagt, dass die Beklagten alle Schäden zu ersetzen haben, die ihr aus dem Sachverhalt entstanden sein sollen, der im Wesentlichen auch dem Strafverfahren gegen die Beklagten vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Bonn zugrunde lag, in dem Herr Dr. Kim zu 6 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Die Bundesstadt Bonn ließ in dem Zivilklageverfahren vortragen, dass sie einen möglichen Schaden in Höhe von über 100 Millionen Euro erlitten habe, der von den Beklagten zu ersetzen sei.
Die erste Zivilkammer des Landgerichts Bonn folgte nun offenbar in wesentlichen Punkten dem Vorbringen von Herrn Dr. Kim und seinen Anwälten von Hümmerich legal. Die Gründe des Urteils sind zwar im Einzelnen noch nicht bekannt. Das Gericht veröffentliche allerdings eine Presseerklärung mit dem Inhalt, dass nach der umfangreichen Beweisaufnahme nicht zur Überzeugung der Kammer feststehe, dass Herr Dr. Kim sowohl bei der Stadtverwaltung, als auch bei einer Mehrheit der Mitglieder des Rates der Stadt Bonn eine streiterhebliche Fehlvorstellung vom Konzernhintergrund und der Finanzkraft des Investors veranlasst hat.
Nach unserem Verständnis hat die Zivilkammer damit Zweifel daran, dass Herr Dr. Kim durch einen Betrug einen Schaden der Bundesstadt Bonn verursacht hat. Das steht unseres Erachtens in klarem Gegensatz zu den tragenden Gründen des Strafurteils.
Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesstadt Bonn Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt.
Herr Dr. Kim ist im Übrigen in der Republik Korea auch in zweiter Instanz und rechtskräftig in dem Strafverfahren freigesprochen worden, wegen dem er 2014 von der Bundesrepublik Deutschland in Auslieferungshaft genommen und ausgeliefert wurde. Ihm ist in Korea Haftentschädigung zugesprochen worden.
Hümmerich legal sieht in beiden Entscheidungen Grund genug um das Bild, das von Herrn Dr. Kim in den letzten mehr als 8 Jahren in der Öffentlichkeit gezeichnet wurde, erheblich zu korrigieren.
Hümmerich legal berät und vertritt Herrn Dr. Kim zivilrechtlich bereits seit Herbst 2009. Federführend in dem Mandat ist bei Hümmerich legal der auf Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Dr. Christoph Schiemann.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels und Gesellschaftsrecht Dr. Christoph Schiemann
11.04.2018