Die bei den Fahndungen erzielte Aufklärungsrate ist hoch. Die Beamten der Steuer- und Zollfahndung sind überdurchschnittlich qualifiziert. Ihr Auftreten bei Durchsuchungen ist sehr effektiv. Ihre technische Ausstattung mit den Möglichkeiten des elektronischen Datenabgleichs hervorragend. Auch psychologisch gehen sie sehr geschickt vor. Die Steuerfahndung beginnt regelmäßig überfallartig am frühen Morgen unter Einsatz einer Vielzahl von Mitarbeitern mit der gleichzeitigen Durchsuchung von privaten Wohnräumen, (sämtlichen) Geschäftsräumen, Kraftfahrzeugen und Kontoverbindungen. Häufig übernimmt ein Beamter während der Durchsuchung die Rolle des „good guy“ und versucht so, Vertrauen zu gewinnen. Vielfach lassen sich die Fahndungsopfer in dieser Situation zu unbedachten Äußerungen verleiten, die sie später in den Fahndungsakten in durchaus eigener Interpretation durch die Fahndungsbeamten wiederfinden. Wer hier nicht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht und schnellstmöglich einen Steuerfachanwalt hinzuzieht, begeht einen gravierenden Fehler. Gleichwohl zeigt die langjährige Erfahrung, dass selbst Unternehmen, die durch Steuerberater beraten sind, die Situation häufig unterschätzen und spezialisierte anwaltliche Beratung erst in Anspruch nehmen, wenn die Steuerfahndung den Sachverhalt abschließend – regelmäßig zum Nachteil des Steuerpflichtigen – ermittelt hat. Damit ist eine weitere Chance vertan. Die Argumentation gegen einen bereits erstellten Ermittlungsbericht ist wesentlich zeitaufwändiger und schwieriger, als die Lenkung der Ermittlungsmaßnahmen durch den Steuerfachanwalt im Dialog mit der Steuerfahndung. Zudem hat die Steuerfahndung nach Abschluss der Ermittlungen das zusätzliche zeitliche Druckmittel in der Hand, das Verfahren kurzfristig zur öffentlichen Anklage zu bringen. Der schnelle Erlass von Steuerbescheiden auf Basis der – häufig zu Lasten der Steuerpflichtigen geschätzten – Ermittlungsergebnisse der Steuerfahndung und die grundsätzliche sofortige Vollziehbarkeit der Steuerbescheide führt durch die damit verbundene Liquiditätsbelastung zu zusätzlichen Schwierigkeiten.
Bei der Interessenvertretung von Mandanten, die erst zu einem so späten Zeitpunkt zu uns kommen, konzentrieren wir uns darauf, die drohenden wirtschaftlichen Folgen zu minimieren. Die zulasten des Mandanten erfolgte einseitige Sachverhaltsermittlung eröffnet dem Steuerfachanwalt Möglichkeiten, die Steuerbescheide mit Vollziehungsaussetzungsanträgen vor den Finanzgerichten anzugreifen, um so den sofortigen Liquiditätsabfluss zu vermeiden. Durch die Verlagerung der Auseinandersetzung auf die Ebene des Steuerrechts lässt sich dann häufig eine Zurückstellung der öffentlichen Anklage erreichen. Da das Strafmaß von der Höhe der hinterzogenen Steuern abhängig ist, ist die im Besteuerungsverfahren investierte Mühe gleich zweifach lohnend: die nachzuzahlenden Steuern verringern sich und der Boden wird bereitet für die spätere Einstellung des Steuerstrafverfahrens.