Im Bereich Internationales Arbeitsrecht wird zum einen die Vertragsgestaltung beim internationalen Personaleinsatz von Führungskräften und Angestellten abgedeckt. Fachlich umfasst dies auch das gesamte internationale Sozialversicherungs- und Steuerrecht, Letzteres in Kooperation mit externen Steuerberatern. Auch Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnisse werden bei den Behörden beschafft. Inhaltlich werden neben Verträgen auch Unternehmens-Richtlinien zu Reisekosten usw. erstellt, auch in Form von Betriebsvereinbarungen. Die internationale Kooperation mit Kanzleien in über 50 Industrie- und Schwellenländern ist langjährig erprobt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Reinhold Mauer ist durch zahlreiche Vortragsveranstaltungen sowie Publikationen ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Auslandsentsendung von Arbeitnehmern.
Weiterhin vertritt die Kanzlei Führungskräfte und Angestellte (Expatriates) in grenzüberschreitenden Streitfällen. Vor allem Kündigungsfälle werden vertreten.
Überblick über die maßgeblichen Rechtsbereiche beim Auslandseinsatz von Arbeitnehmern
Beim grenzüberschreitenden Einsatz von Arbeitnehmern sind folgende Rechtsbereiche relevant:
- Das Arbeitsvertragsrecht: International und National (im Heimatland wie im Gastland).
- Das Steuerrecht: es geht um die richtige Lohnbesteuerung und die Unternehmenssteuern. Bei beiden Steuerarten stellt sich die Problematik der Doppelbesteuerung und der nationalen Steuerordnung im Heimatland und im Gastland.
- Das Sozialversicherungsrecht: analog zum Steuerrecht besteht die Gefahr von doppelten Beitragspflichten im Heimatland und im Gastland, dies in Abhängigkeit von Europäischen Regelungen, zwischenstaatlichen Abkommen oder nationalem Kollisionsrecht.
- Das Recht des Aufenthaltes und der Arbeitserlaubnis im Gaststaat, zudem melderechtliche Vorschriften, unabhängig von Visa-Fragen.
- Zudem können Fragen der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung relevant werden.
Der Einfluss des Europäischen Arbeitsrechts auf das nationale Arbeitsrecht
Im Arbeitspapier 2018/1 beschreibt Rechtsanwalt Prof. Dr. Mauer die Stellung des Leitenden Angestellten im Europäischen Arbeitsrecht.