Wenn Sie den Eindruck gewonnen haben, dass Ihnen das Wort im Munde herumgedreht wird, wird es Zeit, dass Sie einen arbeitsrechtlichen „Trennungsberater“ aufsuchen. Unsere arbeitsrechtlichen Berater analysieren Ihre Vertragslage und geben Ihnen Verhaltenstipps. Über neue Verhaltenstechniken bewältigen Sie Ihre Krise. Über eine aus der Rechtslage entwickelte Strategie finden Sie den Weg zu einer angemessenen Entschädigung.
Vermeiden Sie stets schriftliche Stellungnahmen in Ihrem beruflichen Umfeld ohne Rücksprachen mit Ihrem Berater! Analysieren Sie mit Ihrem Berater einen sicheren Weg in eine neue Zukunft! So wird der Konflikt zur Chance.
Eine an der Rechtslage und dem Arbeitsumfeld orientierte Trennungsberatung vor Ausspruch von Kündigung oder einseitiger Freistellung ist auch auf Arbeitgeberseite empfehlenswert. Taktische und rechtliche Fehler können so vermieden werden. Die Position beim Trennungspoker kann so deutlich verbessert werden.
Auf Arbeitgeberseite empfiehlt sich ein Aufhebungsvertrag. Dadurch können die Risiken eines Prozesses für beide Parteien vermieden werden. Auf Arbeitnehmerseite ist beim Aufhebungsvertrag Vorsicht geboten, da es zu Sperrfristen beim Bezug von Arbeitslosengeld kommen kann.
Die Trennungsberatung und Begleitung dieses Prozesses gehört zu den Kernkompetenzen unseres Teams Arbeitsrecht.