Wohnungseigentümer-Versammlung
Jede Fußballmannschaft weiß, dass es üblicherweise von Vorteil ist, vor eigenem Publikum zu spielen. Anschließend an diese Tatsache könnte ein Wohnungseigentümer mit der Verwaltung der Eigentümergemeinschaft auf den Gedanken kommen, sich ebenfalls einen solchen Vorteil zu verschaffen. Das AG Hamburg St. Georg hatte einen solche Fall zu entscheiden und hat diese Art von Verschaffung eines Vorteils zurückgewiesen (AG Hamburg St. Georg; Urteil vom 27.05.2022; Az.: 980b C 27/21).
In einer hoch zerstrittenen kleinen Wohnungseigentümergemeinschaft hatte der Verwalter zur Versammlung in die Wohnung eines Eigentümers geladen. Dies sollte angesichts der geringen Teilnehmerzahl Kosten ersparen helfen, da kein Versammlungsort angemietet werden musste. Es wurden auch einige Beschlüsse gefasst, die dem Wohnungseigentümer der Versammlungswohnung günstig waren. Eine Eigentümerin, die mit der gesamten Gemeinschaft in Streit lag, kam nicht zur Versammlung und machte die Ungültigkeit bestimmter gefasster Beschlüsse geltend. Sie argumentierte, dass es nicht zumutbar sei, in die Wohnung eines Eigentümers zu gehen, mit dem sie zerstritten sei. Dort wäre ein unbeeinflusstes und gegebenenfalls gegen den Wohnungseigentümer der Versammlungswohnung gerichtetes Stimmverhalten nicht in gleicher Weise möglich, wie an einem neutralen Versammlungsort. Die Verwaltung, der sie ohnedies Nähe zum Eigentümer der Versammlungswohnung unterstellte, habe die Neutralitätspflicht missachtet.
Dies bestätigte das Gericht. Gerade dann, wenn eine hohe Zerstrittenheit gegeben sei, wäre auf das Neutralitätsgebot zu achten. Als Versammlungsort könne dann keine Wohnung eines Eigentümers gewählt werden. Auch die Tatsache, dass die klagende Eigentümerin seit Jahren keine Eigentümerversammlung mehr besucht habe und sie ohnedies unterlegen gewesen wäre, auch wenn sie erschienen wäre (an einem neutralen Ort), ändere daran nichts, da der formale Mangel so schwer wiege, dass sich damit auch dann eine Unwirksamkeit ergebe, wenn der Mangel eigentlich nicht zu einem anderen Ergebnis geführt hat, als gegeben gewesen wäre, wenn an einen neutralen Ort und damit mängelfrei geladen worden wäre.
Ein Heimvorteil wird im Rahmen von Gemeinschaften, anders als im Fußball, also nicht gewährt, zumindest dann nicht, wenn es sich nicht um ein Freundschaftsspiel handelt.